Unsere Termine für das Jahr 2025

     22. Februar - Frühjahrs-Kleidermarkt     14. März - Generalversammlung     30. April - Maifest     20. September - Oktoberfest     27. September - Herbst-Kleidermarkt
Freitag, Oktober 17, 2025

Informationen zum Datenschutz


Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist:

Dorfgemeinschaft Tüngental e.V.
Langweisen 9 in 74523 Schwäbisch Hall-Tüngental
Tel.: 07907-1640
Vertreten durch den 1. Vorsitzenden Georg Straube

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

  • Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummern und Email-Adressen verarbeitet.
    Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.

    • Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung verarbeitet.
    Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.
  • Zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos von Veranstaltungen auf der Vereinswebseite www.tuengental.de veröffentlicht.
    Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs.lit a) DS-GVO.
  • Zum Zwecke der Eigenwerbung der Dorfgemeinschaft Tüngental e.V. wird Werbung an die E-Mail-Adresse der Mitglieder versendet.
    Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs.lit. f) DS-GVO.

Speicherdauer

  • Die für die Daten Mitgliederverwaltung notwendigen Daten wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummern und Email-Adresse werden 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.
  • Die für die die Beitragsverwaltung notwendigen Daten wie Bankverbindung und Kontoinhaber werden nach 10 Jahren gelöscht. (gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
  • Die IP-Adressen, die beim Besuch der Vereinswebseite gespeichert werden, werden nach 30 Tagen gelöscht.
  • Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.

Betroffenenrechte

Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.

Tüngental ist seit 1972 ein idylischer Stadtteil von Schwäbisch Hall und hat etwa 1600 Einwohner mit Ortsteilen
Dorfgemeinschaft Tüngental e.V.
Tüngental ist seit 1972 ein idylischer Stadtteil von Schwäbisch Hall und hat etwa 1600 Einwohner mit Ortsteilen
Teilorte sind: Altenhausen, Otterbach, Ramsbach, Wolpertsdorf und Veinau
Zugrhörige Weiler/Ortsteile
Teilorte sind: Altenhausen, Otterbach, Ramsbach, Wolpertsdorf und Veinau
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